Versicherungsschutz.
Unser Unternehmen Buchholzer Wache
haftet im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen wie folgt - Für Schäden, die dem Auftraggeber durch Verschulden oder Fahrlässigkeit der Organe oder Angestellten der Buchholzer Wache
in Ausübung ihres Dienstes entstehen und binnen zwei Tagen nach Feststellung des Schadens schriftlich mitgeteilt werden:
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis
€ 3.000.000,00 - Beschädigung/Abhandenkommen fremder berufsbezogener Schlüssel bis € 3.000.000,00
- Abhandenkommen von bewachten Sachen bis
€ 250.000,00